Allgemeine Geschäftsbedingungen für kostenlose und kostenpflichtige Nutzung der Internetportale der Firma meinestadt24
1. Gegenstand
• Diese Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der meinestadt24 (im folgenden Firma) und dem Werbepartner (im folgenden Kunden genannt) für die angebotenen Leistungen.
• Die Firma stellt dem Kunden ab dem gebuchten Zeitraum für das/die ausgewählte (n) Stadtportal(e) gegen ein vereinbartes Entgelt Werbefenster; Shoppakete; Bannerwerbung zur Verfügung; oder erstellt bezahlte Anzeigen. Die Leistungen die für die Werbepartner erbracht werden ergeben sich aus den Produktbeschreibungen des jeweils gebuchten Produktes. Der Kunden ist im Rahmen des Vertrages Nutzer und erwirbt keinen Besitz und keine Rechte an dem Portal.
2. Leistungspaket
• Die Firma gibt dem Kunden einen Passwortgeschützten Zugang zum Internetportal wo die selbst zu erbringenden Bearbeitungsschritte direkt online ausgeführt werden.
• Je nach gebuchten Produkten werden Leistungen wie Redaktion-, Text- und Bildbearbeitung durch die Firma erbracht oder durch den Kunden. Die Aufgabenverteilung ergibt sich jeweils aus den Produktbeschreibungen. Auf Wunsch hilft die Firma dem Kunden durch Partnerunternehmen Redaktionelle Arbeiten zu erledigen. Werden solche Zusatzaufträge durch Partnerunternehmen erledigt so geschieht dies auf Rechnung des Kunden, Haftungen für diese Zusatzaufträge gegenüber Partnerunternehmen, wird durch die Firma nicht übernommen.
3. Sonderpakete
• Werbefenster, Shoppakete im Internetkaufhaus, Bannerwerbung und andere Werbeangebote können auf dem gebuchten Portal, in den gewünschten Rubriken oder ausschließlich im geschützten Bereich geschaltet werden. Nach Absprache können größere Werbeaufträge auch auf Portalen gebucht werden die nicht am Standort des Kunden sind oder in gewünschten Postleitgebieten geschaltet werden. Eine Auswahl für die Werbung kann bis auf die 5.Stelle der Postleitzahl erfolgen.
4. Bearbeitung der Produkte
• Der Kunden bekommt einen Werbeplatz auf dem Portal und gestaltet den Inhalt und die Bilder dieser Seite selbst. Der Kunden darf den Zugang einem Dritten (Webmaster) zum Zweck der Werbeschaltung zur Verfügung stellen. Die Firma ist jedoch berechtigt diesen abzulehnen, wenn es triftige Gründe gibt, die den Missbrauch des Portals durch den Dritten nachweist. Missbrauch ist das Verbreiten ungesetzlicher oder sittenwidriger Inhalte durch den Kunden oder dessen Webmaster. Bitte beachten Sie hier auch unsere Hinweise im Impressum auf dem Stadtportal.
• Die Gestaltung der Werbung übernimmt der Kunden selbst. Der Zugang erlaubt dem Kunden seine Werbung jederzeit selbst oder durch den Webmaster umzugestalten und zu ändern. Die Anzahl der Änderungen ist nicht begrenzt. Aktuelle Angebote können vom Kunden jederzeit und tagesaktuell in das Portal gestellt werden.
• View Abrechnung – Ein View ist, wenn eine Seite auf der sich ein Werbebeitrag gleich welcher Art befindet einmal durch einen User aufgerufen wird. Bucht der Kunde 100.000 Views ist technisch sichergestellt, das seine Werbung durch 100.000 Seitenaufrufe abgearbeitet wurde. Die Abrechnung nach Views ist Fair und überprüfbar, Portale die weniger Besucherfrequenz haben arbeiten die gebuchten Fiews langsamer ab als Seiten die hohe Besucherfrequenzen haben.
• Im Bereich „Werbung verwalten“ wird die Gesamtzahl der Views sowie die bereits gesichteten Views angezeigt. So hat der Kunden jederzeit Einblick wie häufig seine Werbung bereits gesichtet wurde.
• Nach Auftragsbestätigung, frühestens 28 Tage vor dem gebuchten Zeitraum kann die Werbung gestaltet werden. Das System schaltet jedoch erst ab dem gebuchten Tag die Werbung, dann aber automatisch um 00:00h des gebuchten Tages frei. Der Kunden prüft am 1. Erscheinungstag, ob seine Werbung auf dem gebuchten Portal erscheint. Ist die Werbung aufgrund eines Fehlers der Firma nicht ordnungsgemäß geschaltet, wird der Fehler behoben und die Werbung kostenfrei um einen Monat verlängert.
5. Verfügbarkeit
• Mit der Erhebung der Werbegebühr für den gebuchten Zeitraum wird berücksichtigt, dass das gebuchte Portal zeitweise nicht verfügbar ist, weil Störungen beim Provider oder an den Internetverbindungen anderen Anbieter vorliegen, falls das Internet generell oder bei einzelnen Onlineanbietern nicht verfügbar ist, oder aufgrund von Wartungsarbeiten an der Homepage die Seite nicht aufgerufen werden kann.
• Eine Ausfallzeit während der vereinbarten Vertragslaufzeit ist auf 3% (einen Arbeitstag) kalkuliert. Sollte der Ausfall jedoch ausschließlich durch Verschulden des eigenen Providers oder der Firma nachweislich höher als 3% Ausfallquote liegen, wird je Tag 1/30stel des Werbebetrags oder der 1/30stel monatlichen Shopmiete erlassen und dem Kunden dafür anteilig verlängert.
6. Reklamationen
• Um Schäden oder Werbeausfälle gering zu halten ist der Kunden verpflichtet Reklamationen unverzüglich und in Schriftform einzureichen. Probleme technischer Art werden umgehend behoben, jedoch nicht an Wochenenden.
• Vergisst der Kunden den Termin für seine Werbeschaltung oder reklamiert er nicht unverzüglich, dass sein Zugang nicht funktioniert, haftet die Firma nicht für verspätete oder gar nicht geschaltete Werbeschaltungen.
7. Zahlungsweise
• Rechnungen werden immer für jedes gebuchte Produkt im Voraus gestellt und durch Abbuchungsverfahren eingezogen. Kosten für die Webshops werden für vor Einrichtung des Shops im Voraus für 6 Monate zuzüglich der Einrichtungskosten erhoben. In den folgenden Perioden jeweils für 3 Monate im Voraus. Rechnungen erhalten Sie per E-Mail mit Dateianhang oder per Fax. Sie können eine gedruckte Rechnung per Post verlangen, wofür wir jedoch € 5,00 für Porto / Papiere für jeden Einzelfall zuzüglich ges. MwSt. berechnet. Viewpakete ab 200.000 Views werden wie ein Abbos in 50.000er Schritten abgerechnet, bei Anbruch der letzten 1000 Views werden die nächsten 50.000 Views abgebucht.
• Sind Rechnungen für Produkte zum Termin des Erscheinens nicht beglichen ist die Firma berechtigt das gebuchte Produkt bis zur vollständigen Bezahlung abzuschalten ohne das der Kunde dafür einen Nachlass oder Vertragsverlängerung verlangen kann.
8. Preise
• Es gelten die in der jeweils gültigen Preisliste veröffentlichten Tarife für unsere jeweiligen Portale. Die Preise können für Neukunden vor Vertragsbeginn jederzeit abweichend gestaltet werden und werden in einer gültigen Preisliste vorgelegt. Für Kunden besteht bei Vertragsverlängerung die Option bis 3 Monate vor Vertragsablauf zu den jeweils alten Konditionen den Vertrag für eine weitere Periode zu verlängern. Innerhalb der 3 Monatsfrist zum Ablauf erteilte Aufträge werden wie Neuaufträge angesehen.
10. Gerichtsstand und salvatorische Klausel
• Als Gerichtsstand gilt Darmstadt. Dies gilt auch ausdrücklich für Verträge, die über das Internet geschlossen wurden, soweit beide Vertragspartner ihren Geschäftssitz in Deutschland haben sowie für Verträge die auf Präsentationen, Messen oder Vorführungen in Deutschland oder im Ausland geschlossen wurden, soweit beide Vertragspartner ihren Sitz in Deutschland haben.
• Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.
Der Werbeplatz wird auf dem jeweiligen Stadtportal zu einer vereinbarten Anzahl von Anzeigen (Views) in per Zufallsgenerator ausgewählten Rubriken angezeigt. Der Kunden kann Starttermine und Auslauftermine individuell steuern.
• Der Zugang ermöglicht die individuelle Werbegestaltung gemäß Punkt 3 der AGB.
• In dem gebuchten Internetportal und auf den geographisch umliegenden Portalen, die an das Gebiet des gebuchten Portals angrenzen, wird außerdem der Eintrag des Kundenen im Gewerbeverzeichnis vorgenommen. Der Kunden wird im Gewerbeverzeichnis hervorgehoben dargestellt (siehe bei Extratour Reisebüro/www.mein-griesheim.de ). Voraussetzung ist, das es in den möglichen Portalen das Gewerbeverzeichnis enthalten ist. Die Firma wird auf allen Portalen die Besucher auffordern, bei Ihren Einkäufen die Kundenen besonders zu berücksichtigen, da diese das Portal finanzieren. Sofern der Kunden darüber verfügt, kann über die Werbung ein ‚MAIL TO’ an die eingetragene Mailadresse durch den Kunden eingetragen, um direkt aus der Werbung Anfragen, Bestellungen oder Zusatzinfos abrufen zu können.
• Sofern der Kunden darüber verfügt, kann über die Werbung ein ‚LINK’ zu der vom Kundenen eingetragenen Homepage führen.
• Das Werbefeld erscheint am rechten Bildrand der gebuchten Portalseite. Jedes Werbefenster wird mit maximal sechs weiteren Werbungen im Wechsel angezeigt. Durch Anklicken des Fensters wird dieses vergrößert und hat folgende Funktionen:
• Bannerwerbung Hier kann eine gif oder jpg Datei mit 120x160pixel hochgeladen werden. Die Datei darf auch animiert sein.
• Textwerbung Sie geben einen Text ein, der eine Überschrift, eine zweite Überschrift und einen Fließtext enthält. Auch hier kann ein Bild als gif oder jpg Datei mit 120 x 160 Pixel hochgeladen werden. Diese Datei kann ebenfalls animiert sein.
• Funktionswerbung / Shoplösung ist ab Oktober 2004 verfügbar. Sollten Sie Unterstützung bei der Gestaltung benötigen nennen wir gerne Firmen die Ihnen günstig animierte oder gestaltete Werbung erstellen.
•
2a Portalshop Der Portalshop ist ein Internetkaufhaus in dem viele Geschäfte einen attraktiven gemeinsamen Shop mit individuellen Leistungen, Zahlungsmöglichkeiten und Varianten der Abwicklung wählen können. Für Shopteilnehmer ist die Mindestvoraussetzung ein Vertrag über 10.000 Views sowie verfügbare Views während der Bereitstellung des Shops. Bitte lesen Sie zum Shop die jeweils gültige und aktuelle Version der technischen Beschreibung im Internet unter www.meinestadt24.de . Der Shop wird für mindestens 12 Monate gebucht und verlängert sich, wenn nicht 3 Monate vor Vertragsablauf gekündigt wird, um jeweils ein weiteres Jahr.
4. Gestaltungsmöglichkeiten der Werbung
• Der Kunden bekommt einen Werbeplatz auf dem Portal und gestaltet den Inhalt und die Bilder dieser Seite selbst. Der Kunden darf den Zugang einem Dritten (Webmaster) zum Zweck der Werbeschaltung zur Verfügung stellen. Die Firma ist jedoch berechtigt diesen abzulehnen, wenn es triftige Gründe gibt, die den Missbrauch des Portals durch den Dritten nachweist. Missbrauch ist das Verbreiten ungesetzlicher oder sittenwidriger Inhalte durch den Kunden oder dessen Webmaster. Bitte beachten Sie hier auch unsere Hinweise im Impressum auf dem Stadtportal.
• Die Gestaltung der Werbung übernimmt der Kunden selbst. Der Zugang erlaubt dem Kunden seine Werbung jederzeit selbst oder durch den Webmaster umzugestalten und zu ändern. Die Anzahl der Änderungen ist nicht begrenzt. Aktuelle Angebote können vom Kunden jederzeit und tagesaktuell in das Portal gestellt werden.
• Im Bereich „Werbung verwalten“ wird die Gesamtzahl sowie die bereits gesichteten Views angezeigt. So hat der Kunden Einblick wie oft seine Werbung bereits gesichtet wurde. Es wird weiterhin angezeigt, wie oft Besucher auf seine Werbung tatsächlich geklickt haben.
• Nach Auftragsbestätigung, frühestens 28 Tage vor dem gebuchten Zeitraum kann die Werbung gestaltet werden. Das System schaltet jedoch erst ab dem gebuchten Tag die Werbung, dann aber automatisch um 00:00h des gebuchten Tages frei. Der Kunden prüft am 1. Erscheinungstag, ob seine Werbung auf dem gebuchten Portal erscheint. Ist die Werbung aufgrund eines Fehlers der Firma nicht ordnungsgemäß geschaltet, wird der Fehler behoben und die Werbung kostenfrei um einen Monat verlängert.
•
• Es wird weiterhin angezeigt, wie oft Besucher auf seine Werbung tatsächlich geklickt haben dies dient der Erfolgsauswertung und ist Indikator ob das Produkt oder das Werbefenster ansprechend Gesatltet ist und die Besucher neugierig auf mehr macht.